Gesund arbeiten - flexibel in Rente
Der Mythos vom abrupten Ende
Flexible Rentenübergänge – wie das funktionieren kann
Die Bundesregierung hat 2006 beschlossen, das gesetzliche Renteneintrittsalter zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab Jahrgang 1964 soll damit die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gelten. Doch angesichts der nur mangelhaften Einbindung Älterer ins Erwerbsleben ist eine Diskussion darüber neu aufgekommen, ob nicht die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters die sinnvollere Lösung wäre und wie diese aussehen kann.
Generell lassen sich die folgenden Konzepte unterscheiden: Die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters aufgrund bestimmter rechtlicher Voraussetzungen, die bereits realisierten individuellen Möglichkeiten der Flexibilisierung wie Altersteilzeit und Teilrente sowie potenzielle individuelle Ansätze wie beispielsweise das Modell des persönlichen Entwicklungskontos.
Flexibilisierung aufgrund bestimmter Voraussetzungen
Ein individuell bestimmter Übergang in die Rente ist gegenwärtig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die können vorliegen, wenn Beschäftigte besonderen Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind, bereits sehr lange versichert sind oder aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
So können beispielsweise Menschen, die lange Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, abschlagsfrei vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in den Ruhestand gehen. Das gilt für Versicherte, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge bezahlt haben.
Eine andere Variante ist der vorzeitige Rentenzugang aufgrund besonderer Arbeitsbelastungen. Die Wahrscheinlichkeit, auch nach dem sechzigsten Lebensjahr noch beschäftigt zu sein, ist stark vom jeweils ausgeübten Beruf abhängig. So scheidet im Bereich der Handwerks- oder Industrieberufe eine große Anzahl der Beschäftigten vorzeitig aufgrund gesundheitlicher Beschwerden aus dem Berufsleben aus. Das Beamtenrecht gibt Polizisten, Feuerwehrmännern und Soldaten die Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen. Gleiches sieht das Rentenrecht für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute vor.
Individuelle Möglichkeiten der Flexibilisierung
Darüber hinaus gibt es auch heute schon realisierte Wege, den Übergang in die Rente flexibel zu gestalten, nämlich die Altersteilzeit, die Teilrente und Zeitwertkonten.
Altersteilzeit gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Wochenarbeitszeit in den letzten Jahren ihrer Berufstätigkeit zu reduzieren. Das kann grundsätzlich auf zwei Arten geschehen. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird die Wochenarbeitszeit reduziert, so dass der Übergang in den Ruhestand mit dem 65. Geburtstag vollzogen wird. Häufiger ist jedoch das Blockmodell, bei dem zunächst ungekürzt weitergearbeitet wird und der Arbeitnehmer in der so genannten Freistellungsphase ganz aufhört zu arbeiten. De facto tritt er so vor dem 65. Geburtstag aus dem Erwerbsleben aus. Rund 90% derer, die in Altersteilzeit gehen, wenden dieses Blockmodell an.
Altersteilzeit war ursprünglich mal als Instrument entwickelt worden, Platz für jüngere Arbeitnehmer zu schaffen. Inzwischen sehen viele das kritisch, denn aufgrund des Fachkräftemangels sind viele Unternehmen bestrebt, das Know how älterer Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten. Mit dem häufig praktizierten Blockmodell gelingt aber gerade dies nicht.
Teilrente hingegen ist eine selten genutzte Form eines flexiblen Renteneintritts. Sie wurde 1992 geschaffen und gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, Rente und Erwerbstätigkeit zu kombinieren. Dabei stehen drei Varianten zur Auswahl: Die monatliche Auszahlung der Teilrente kann entweder bei einem Drittel, der Hälfte oder bei zwei Dritteln liegen, abhängig von der Entscheidung, wie viel der Betreffende noch arbeiten und verdienen möchte. Je weniger Teilrente er bezieht, desto mehr darf er hinzuverdienen.
Die Teilrente ist eine selten genutzte Form des flexiblen Rentenübergangs. Sie kann erst später als die Altersteilzeit in Anspruch genommen werden und scheint vielen Menschen aufgrund stark regulierter Zuverdienstmöglichkeiten wenig attraktiv zu sein. Arbeitnehmer ab 62 Jahren können aufgrund ihrer fortdauernden Berufstätigkeit einen Teil ihres bis dahin erreichten Rentenanspruch mit einem Vorruhestands-Abschlag von 3,6 Prozent in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es individuelle Modelle, bei denen Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen können, um damit eine bezahlte Freistellung zu finanzieren, wie es beispielsweise bei Zeitwertkonten der Fall ist. Hier werden Vergütungs- und Zeitanteile in ein Wertguthaben eingebracht, das später für einen vorgezogenen Ruhestand oder flexible Teilzeitarbeit genutzt werden kann. In einer Studie der Gothaer Versicherung gaben 27 % der Befragten an, Zeitwertkonten zu nutzen bzw. deren Einführung zu planen.
Wertguthaben aus Langzeitkonten, Altersteilzeit, oder die betriebliche Altersversorgung können ebenso gut auch zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit eingesetzt werden. Derzeit nutzen viele diese Möglichkeiten primär zur vorzeitigen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
Potenzielle individuelle Ansätze
Die vorgestellten Modelle der Altersteilzeit, Teilrente und der Zeitwertkonten lassen sich auch mit einem vorzeitigen individuellen Renteneintritt verknüpfen. Beispielsweise indem jeder Arbeitnehmer ab 60 Jahren über den Zeitpunkt seines persönlichen Renteneintritts frei verfügt. Wer früher in Rente geht, müsste dann jedoch finanzielle Abschläge in Kauf nehmen. Dieses Modell wird in Schweden schon praktiziert. Hier haben die Menschen schon mit 61 Jahren einen Renten- oder Pensionsanspruch, der sich jedoch erhöht, je länger sie weiterarbeiten.
Das System einer Basisrente ab 60 wäre kostenneutral und könnte sich am heutigen Rentenniveau mit entsprechenden Abschlägen bemessen.
Bei einer Basisrente ab 60 hätte jeder die Möglichkeit, seinen Rentenanspruch mit jedem weiteren Jahr aufzubessern. Die psychologische Wirkung wäre ein Bewusstseinswandel, der Menschen anspornt, länger zu arbeiten. Damit würde nicht ein früherer Ausstieg aus dem Erwerbsleben bestraft, sondern ein späterer Ausstieg belohnt werden. Jeder Arbeitnehmer hätte nach Erreichen eines Mindestalters für die Inanspruchnahme einer gesetzlichen Rente grundsätzlich die Möglichkeit, unbegrenzt weiter zu arbeiten und zusätzliche Rentenansprüche zu sammeln, soweit unternehmerische und persönliche Belange nicht dagegen sprechen.
Das Modell des persönlichen Entwicklungskontos ist ein lebenslauforientierter Ansatz, der bislang noch relativ wenig bekannt ist und über das Instrument von Zeitwertkonten hinausgeht. Im Kern geht es darum, dass Arbeitnehmer Guthaben auf ein individuelles Konto einzahlen, auf das bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. So könnten beispielsweise Auszeiten für Weiterbildungen überbrückt werden.
Maßgeblich mitentwickelt und weitergedacht wurde das Modell von Günther Schmid, ehemals Direktor der Abteilung „Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung“ des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und 2002 Mitglied der so genannten Hartz-Kommission. In seinen Überlegungen geht Schmid davon aus, dass das bisher bekannte „Normalarbeitsverhältnis“ künftig einer Vielfalt von Beschäftigungsformen weichen muss und daher oft sehr heterogene Lebensentwürfe innerhalb einer Sozialversicherungsgemeinschaft gelebt werden. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, empfiehlt Schmid eine „lebenslauforientierte Arbeitsmarktpolitik“. Diese soll Menschen befähigen, bei der Gestaltung ihres Erwerbsverlaufs mehr Eigenverantwortung und damit auch mehr Risiken zu übernehmen. So könnten riskante Übergänge zwischen Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, zwischen Bildung und Beschäftigung, zwischen Haushalts- und Erwerbstätigkeit, zwischen Erwerbstätigkeit und Rente sowie zwischen Kurz- und Vollzeitbeschäftigung sozial abgesichert werden.
Während in vielen Diskussionen unter individuellen Entwicklungskonten lediglich Arbeitszeit-Guthaben verstanden werden, geht Schmid hier weiter und spricht über Geld. Die Beiträge der Arbeitslosenversicherung sollen in ein individualisiertes Ansparprogramm fließen, das durch Steuermittel ergänzt wird. Die Mittel des Kontos können dann für Qualifizierung und Weiterbildung, sowie zur Finanzierung von Existenzgründungen eingesetzt werden.
Das Modell des persönlichen Entwicklungskontos geht über die Gestaltung des Renteneintritts hinaus und würde eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik bedeuten. Es trägt der Entwicklung Rechnung, dass die durchgehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vom Berufsstart bis zur Rente künftig kaum noch die Regel sein wird. Indem von Beginn an die Möglichkeit der Weiterbildung und zusätzlichen Qualifizierung berücksichtigt wird, kann das individuelle Entwicklungskonto schon in jungen Berufsjahren helfen, Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbstätigkeit auch in höherem Alter schaffen.
Erwerbsbiographien verlaufen immer heterogener und individueller. Der Übergang in die Rente ist Teil der Erwerbsbiographie, daher muss dieser Entwicklung Rechnung tragen. Zwar ist eine flexible Gestaltung des Renteneintritts bereits heute möglich. De Facto werden die bestehenden Möglichkeiten aber kaum für einen gleitenden Übergang genutzt.
Die Empfehlung des ddn
Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente sind möglich und angesichts der zunehmend individueller verlaufenden Erwerbsbiographien alternativlos. Sie müssen stärker als Teil der Erwerbsbiographie verstanden werden. Die Instrumente sind bereits vorhanden und müssen nun stärker dafür eingesetzt werden, gleitende Übergänge und ein längeres Erwerbsleben zu ermöglichen. Beispiele hierfür sind der Bezug einer betrieblichen Teilrente unabhängig vom Bezug einer gesetzlichen Rente und die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Teilrente. Auch die Förderung der Altersteilzeit ist begrüßenswert, sofern sie für gleitende Übergänge mit reduzierter Arbeitszeit und nicht wie im bisherigen Blockmodell für einen vorzeitigen Ruhestand genutzt wird.

